Das is aber kompliziert bei Dir...
Es gibt drei Möglichkeiten
1. Du legst die Abmeldebescheinigung vor, dort ist ja auch TÜV vermerkt. Wenn es noch reicht vom TÜV, dann nimmt die Anmeldestelle das auch so an.
Falls es nachfragen gibt, kann die Stelle, die damals die Abmeldung gemacht hat noch eine Bestätigung ausstellen.
2. Das mit dem TÜV reicht nicht mehr, dann mußt Du den TÜV neu machen und bekommst somit die gültigen Papiere für eine Anmeldung
3. Falls noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert wird, mußt Du diese beantragen (Kostenpunkt ca. 15 Euro) Die Anmeldestelle sagt Dir wo (ist glaube ich auch über den TÜV)
Damit ist dann aber dem wilden Amtsschimmel auch genüge getan und Deiner Anmeldung steht nichts mehr im Wege.
...und zieh Dir bequeme Schuhe an, es is ne Menge Lauferei
Gruß
Ingo